Für die Montage bzw. Inbetriebnahme gelten, soweit nicht anderes schriftlich vereinbart ist, folgende Bestimmungen:
Der Besteller hat auf seine Kosten zu übernehmen und rechtzeitig zu stellen:
- Alle Erd-, Bau-, Verkabelungs- und sonstigen branchenfremden Nebenarbeiten einschließlich der dazu benötigten Fach- und Hilfskräfte, Baustoffe und Werkzeuge,
- Die zur Montage und Inbetriebnahme erforderlichen Bedarfsgegenstände und –stoffe, wie Gerüste, Hebezeuge und andere Vorrichtungen,
- Energie an der Verwendungsstelle einschließlich der Anschlüsse sowie Beleuchtung,
- Bei der Montagestelle für die Aufbewahrung der Maschinenteile, Apparaturen, Materialien, Werkzeuge usw. genügend große, geeignete, trockene und verschließbare Räume und für das Montagepersonal angemessene Arbeits- und Aufenthaltsräume einschließlich den Umständen angemessene sanitäre Anlagen; im übrigen hat der Besteller zum Schutz unserer Ware sowie unseres Montagepersonals auf der Baustelle die Maßnahmen zu treffen, die er zum Schutz des eigenen Besitzes und der eigenen Mitarbeiter treffen würde.,
- Schutzkleidung und Schutzvorrichtungen, die infolge besonderer Umstände der Montagestelle erforderlich sind.
Vor Beginn der Montagearbeiten hat der Besteller die nötigen Angaben über die Lage verdeckt geführter Strom-, Gas-, Wasserleitungen oder ähnlicher Anlagen sowie die erforderlichen statischen Angaben unaufgefordert zur Verfügung zu stellen.
Vor Durchführung der vom Besteller in Auftrag gegebenen Arbeiten müssen sich die für die Aufnahme der Arbeiten erforderlichen Beistellungen und Gegenstände an der Montagestelle befinden und die etwa erforderlichen Vorarbeiten so weit fortgeschritten sein, dass die Arbeiten vereinbarungsgemäß begonnen und ohne Unterbrechung durchgeführt werden können. Anfuhrwege und Montageorte müssen geebnet und geräumt sein.
Verzögern sich die Arbeiten durch vom Besteller zu vertretende Umstände, so hat der Besteller in angemessenem Umfang unsere für die Wartezeit und zusätzlich erforderliche Reisen anfallenden Kosten zu tragen.
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