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Allgemeine Geschäftsbedingungen Stand 01/2013  AGB´s als PDF

 

 

Geltung:

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge, Lieferungen und sonstigen Leistungen, einschließlich Beratungsleistungen (in der Folge in summa als „Leistungen“ bezeichnet). Allgemeine Geschäftsbedingungen des Bestellers gelten nur insoweit, als wir ihnen ausdrücklich schriftlich zugestimmt haben.

Allgemeine Bestimmungen:

 

 

 

Software:

An Kostenvoranschlägen, Angeboten und sämtlichen in diesem Zusammenhang herausgegebenen Unterlagen  behalten wir uns sämtliche Eigentums- und urheberrechtlichen Verwertungsrechte uneingeschränkt vor. Die Unterlagen dürfen nur nach unserer vorherigen schriftlichen Zustimmung Dritten zugänglich gemacht werden und sind, wenn uns der Auftrag nicht erteilt wird, auf Verlangen zurückzugeben.

 

Soweit die von uns gelieferten Produkte Software enthalten bleibt das geistige Eigentum bei uns. Der Käufer erwirbt ausschließlich das Recht zur bestimmungsgemäßen Nutzung dieser Software in den von uns gelieferten Produkten. Der Kunde hat keinerlei Anspruch auf eine zusätzliche Dokumentation der Software (z.B. Stick, CD o.ä,.). Im Falle eines Eingriffs auf die von uns gelieferte Software erlöschen jegliche Haftungsansprüche des Kunden gegen uns aus dem Betrieb der Software.

Lieferfristen:

Lieferfristen sind nur insoweit verbindlich vereinbart, als sie ausdrücklich im Vertrag als verbindlicher Lieferzeitpunkt ausgewiesen sind.

Grundsätzlich beginnt eine Lieferfrist mit Klarstellung aller technischen uns sonstigen Einzelheiten des Auftrags, der Beibringung aller erforderlichen Unterlagen und Eingang einer ggf. vereinbarten Vorauszahlung bei uns. Sie verlängert sich um den Zeitraum, in dem der Besteller mit seinen Vertragspflichten –innerhalb einer laufenden Geschäftsbeziehung auch aus anderen Aufträgen– im Verzug ist.

Das Verstreichen bestimmter Lieferfristen und –termine befreit den Besteller, der vom Vertrag zurücktreten oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung verlangen will, nicht von der Setzung einer angemessenen Nachfrist zur Erbringung der Leistung und der Erklärung, dass er die Leistung nach Ablauf der Frist ablehnen werde. Das gilt auch, soweit wir eine Frist oder einen Termin zur Leistung ausdrücklich und schriftlich als verbindlich bezeichnet hat.

Ist die Nichteinhaltung von Fristen auf höhere Gewalt wie Naturkatastrophen oder Mobilmachung, Krieg, Aufruhr oder auf ähnliche Ereignisse, z.B.  Streik, Aussperrung, zurückzuführen, verlängern sich die Fristen angemessen.

Teillieferungen sind zulässig.

Zahlungsbedingungen:

Zahlungen sind 10 Tage nach Rechnungsdatum netto fällig, sofern nich schriftlich anders vereinbart. Der Besteller ist nicht berechtigt, Zahlungen zurückzuhalten oder mit eigenen Forderungen aufzurechnen außer im Falle von uns schriftlich anerkannter oder rechtskräftig festgestellter Gegenansprüche.

Zahlungsverzug tritt am Fälligkeitstag ein, ohne dass es einer Mahnung bedarf. Von diesem Tag an können Verzugszinsen in Höhe von 6% über Bundesbankdiskont berechnet werden. Wir behalten uns darüber hinaus die Geltendmachung eines weiteren Verzugsschadens vor.

Montage / Inbetriebnahme:

Für die Montage bzw. Inbetriebnahme gelten, soweit nicht anderes schriftlich vereinbart ist, folgende Bestimmungen:

Der Besteller hat auf seine Kosten zu übernehmen und rechtzeitig zu stellen:

-       Alle Erd-, Bau-, Verkabelungs- und sonstigen branchenfremden Nebenarbeiten einschließlich der dazu benötigten Fach- und Hilfskräfte, Baustoffe und Werkzeuge,

-       Die zur Montage und Inbetriebnahme erforderlichen Bedarfsgegenstände und –stoffe, wie Gerüste, Hebezeuge und andere Vorrichtungen,

-       Energie an der Verwendungsstelle einschließlich der Anschlüsse sowie Beleuchtung,

-       Bei der Montagestelle für die Aufbewahrung der Maschinenteile, Apparaturen, Materialien, Werkzeuge usw. genügend große, geeignete, trockene und verschließbare Räume und für das Montagepersonal angemessene Arbeits- und Aufenthaltsräume einschließlich den Umständen angemessene sanitäre Anlagen; im übrigen hat der Besteller zum Schutz unserer Ware sowie unseres Montagepersonals auf der Baustelle die Maßnahmen zu treffen, die er zum Schutz des eigenen Besitzes und der eigenen Mitarbeiter treffen würde.,

-       Schutzkleidung und Schutzvorrichtungen, die infolge besonderer Umstände der Montagestelle erforderlich sind.

Vor Beginn der Montagearbeiten hat der Besteller die nötigen Angaben über die Lage verdeckt geführter Strom-, Gas-, Wasserleitungen oder ähnlicher Anlagen sowie die erforderlichen statischen Angaben unaufgefordert zur Verfügung zu stellen.

Vor Durchführung der vom Besteller in Auftrag gegebenen Arbeiten müssen sich die für die  Aufnahme der Arbeiten erforderlichen Beistellungen und Gegenstände an der Montagestelle befinden und die etwa erforderlichen Vorarbeiten so weit fortgeschritten sein, dass die Arbeiten vereinbarungsgemäß begonnen und ohne Unterbrechung durchgeführt werden können. Anfuhrwege und Montageorte müssen geebnet und geräumt sein.

Verzögern sich die Arbeiten durch vom Besteller zu vertretende Umstände, so hat der Besteller in angemessenem Umfang unsere für die Wartezeit und zusätzlich erforderliche Reisen anfallenden Kosten zu tragen.

Gewährleistung:

Die Gewährleistung ist abhängig von Art und Umfang des jeweiligen Auftrags und bedarf in jedem Fall einer Einzelvereinbarung. Wird keine solche Vereinbarung getroffen, gelten die Bestimmungen und Bedingungen der Elektroindustrie.

Verbindlichkeit:

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen bleiben auch bei rechtlicher Unwirksamkeit einzelner Punkte in ihren übrigen Teilen verbindlich.

Erfüllungsort, Gerichtsstand:

Erfüllungsort und Alleiniger Gerichtsstand bei allen Streitigkeiten, die sich mittelbar oder unmittelbar aus dem Vertragsverhältnis ergeben, ist Arnsberg. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluß des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG).

 

 

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